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   OLG Hamm, 29.09.1988 - 2 Ws 422/88   

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https://dejure.org/1988,4839
OLG Hamm, 29.09.1988 - 2 Ws 422/88 (https://dejure.org/1988,4839)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.09.1988 - 2 Ws 422/88 (https://dejure.org/1988,4839)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. September 1988 - 2 Ws 422/88 (https://dejure.org/1988,4839)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 3 Satz 2
    Strafaussetzung zur Bewährung: Widerruf - Anrechnung von Therapiezeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 14 (4) StVK 210/88
  • OLG Hamm, 29.09.1988 - 2 Ws 422/88
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.06.1956 - 1 StE 8/56
    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1988 - 2 Ws 422/88
    Zwar schließt § 1 StGB nach allgemeiner Auffassung (vgl. z. B. BGHSt 7, 190, 193; 9, 310, 311) eine Analogie zugunsten des Straftäters nicht aus; es fehlt jedoch an der für eine Gesetzes- oder Rechtsanalogie erforderlichen Grundvoraussetzung einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. dazu Eser in Schönke/Schröder, a.a.O. Rdn. 35; Tröndle in LK- StGB , 10. Aufl., Rdn. 39 a. E. jeweils zu § 1).

    Die Annahme einer solchen Lücke scheidet aus, wenn der Gesetzgeber erkennbar bewusst eine abschließende Regelung getroffen hat (BGHSt 9, 310, 312k; Krey, JZ 1978, 361, 362, 365).

  • BGH, 11.02.1955 - 2 StR 173/54
    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1988 - 2 Ws 422/88
    Zwar schließt § 1 StGB nach allgemeiner Auffassung (vgl. z. B. BGHSt 7, 190, 193; 9, 310, 311) eine Analogie zugunsten des Straftäters nicht aus; es fehlt jedoch an der für eine Gesetzes- oder Rechtsanalogie erforderlichen Grundvoraussetzung einer planwidrigen Regelungslücke (vgl. dazu Eser in Schönke/Schröder, a.a.O. Rdn. 35; Tröndle in LK- StGB , 10. Aufl., Rdn. 39 a. E. jeweils zu § 1).

    Es ist dem Richter deswegen nicht gestattet, den vom Gesetzgeber bewusst eng begrenzten Anwendungsbereich dieser Ausnahmeregelung im Wege der Analogie durch richterliche Rechtsfortbildung zu erweitern, weil er meint, der Gesetzgeber habe rechtspolitische Gesichtspunkte nicht ausreichend erwogen oder berücksichtigt (BGHSt 7, 190, 194).

  • OLG Düsseldorf, 03.01.1986 - 2 Ws 687/85
    Auszug aus OLG Hamm, 29.09.1988 - 2 Ws 422/88
    Mit seiner dagegen gerichteten sofortigen Beschwerde beanstandet der Beschwerdeführer im wesentlichen unter Hinweis auf die Beschlüsse des Landgerichts Freiburg vom 13. April 1983 (in: StV 1983, 292 ) und des OLG Düsseldorf vom 3. Januar 1986 (in: NJW 1986, 1557, 1558) die Nichtanrechnung der letzten Therapiezeit.
  • LG Offenburg, 12.11.2003 - 8 Qs 10/03

    Strafaussetzung zur Bewährung: Anrechnung von Therapiezeiten nach

    Dies entspricht auch der wohl überwiegenden Ansicht zu der fast wortgleichen Vorschrift des § 56 f Abs. 3 Satz 2 StGB (OLG Hamm Beschlüsse vom 29.09.1988 - 2 Ws 422/88 - und vom 10.11.1992 - 2 Ws 332/92- [Juris]; LG Saarbrücken MDR 1989, 763; Tröndle/Fischer StGB 51. A. § 56 f Rn 18; aA OLG Düsseldorf NJW 1986, 1557 ; LG Freiburg StV 1983, 292 ; grundsätzlich auch Stree in Schönke/Schröder StGB § 56 f Rn 18).
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